Geht ein Paar plötzlich getrennte Wege, stellt sich immer die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Immobilie. Welche Optionen Sie im Fall einer Scheidung haben und was Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung alles berücksichtigen müssen, erläutern Ihre Immobilienexperten aus Castrop-Rauxel Ihnen nachfolgend.

Option 1: ein Ehepartner bleibt in der Immobilie wohnen

Insbesondere dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, entscheiden sich viele ehemalige Paare für folgenden Weg: Der Partner, bei dem die Kinder leben, bleibt im Haus oder in der Wohnung wohnen, während der andere gegebenenfalls einen finanziellen Ausgleich erhält. Dieser Ausgleich kann in Form von monatlichen Zahlungen oder als Einmalzahlung erfolgen. In jedem Fall sollte ein Experte die Immobilie in Augenschein nehmen und den Marktwert bestimmen. Soll eine Immobilie, die noch nicht abbezahlt ist, vollständig in den Besitz einer Partei übergehen, muss zudem die Bank in den Prozess involviert werden.

Option 2: die Immobilie wird vermietet

Für in Scheidung befindliche Paare, die sich nach wie vor gut verstehen, kann auch die Vermietung der Immobilie eine lukrative Option sein. Dies gilt vor allem für Eigentumswohnungen, denn die Nachfrage nach Wohnungen zur Miete ist in Castrop-Rauxel und Umgebung anhaltend hoch. Auch Einfamilienhäuser lassen sich im Ruhrgebiet in der Regel gut vermieten. In jedem Fall gilt: Durch eine Vermietung halten Sie sich alle Möglichkeiten offen. Beispielsweise kann ein Partner die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt doch noch selbst bewohnen oder die Immobilie wird den gemeinsamen Kindern zur Verfügung gestellt.

Um den mit der Vermietung verbundenen organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten und um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Verwaltung der Mietsache in die Hände einer professionellen Mietverwaltung zu legen. So haben Sie jederzeit einen erfahrenen und mit rechtlichem Know-how ausgestatteten Partner an Ihrer Seite und müssen sich um Aspekte wie die Betriebskostenabrechnungen und die Beauftragung von Handwerkern nicht selbst kümmern.

Option 3: die Immobilie wird verkauft

Für ehemalige Paare, die einen klaren Schlussstrich ziehen möchten, ist der Verkauf häufig die beste Lösung. Die Immobilie wird veräußert und der Verkaufserlös geteilt, was beiden Parteien die Möglichkeit bietet, auf einem stabilen finanziellen Fundament in eine neue Zukunft zu starten. Der Verkauf einer Scheidungsimmobilie sollte immer den Profis überlassen werden. Wir von Uwe Blase Immobilien fungieren beim Verkauf als neutrale Instanz und nutzen unsere gesamte Erfahrung und Kompetenz, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung zügig und zu einem marktgerechten Preis zu veräußern.

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