Der Verkauf einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, für den zahlreiche Unterlagen benötigt werden. Spätestens dann, wenn die Immobilie inseriert wird, sollten die Verkaufsunterlagen vollständig vorliegen. Welche Dokumente Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie konkret benötigen, erläutern wir Ihnen in folgendem Artikel.

Grundbuch, Lageplan & Co. 

Planen Sie den Immobilienverkauf, sollten Sie sich frühzeitig um einen Grundbuchauszug kümmern. Dieser darf nicht älter als drei Monate sein und enthält wichtige Informationen – beispielsweise zum Eigentümer, zu eingetragenen Grundschulden oder Wohnrechten. Mindestens ebenso wichtig ist ein aktueller Lageplan (ebenfalls nicht älter als drei Monate). Hierbei handelt es sich um eine maßstabsgetreue Darstellung, aus der auch die Lage und die nähere Umgebung der Immobilie ersichtlich werden.

Den Grundbuchauszug können Sie beim Grundbuchamt anfordern, den Lageplan erhalten Sie beim örtlichen Katasteramt.

Zusätzlich zu Grundbuchauszug und Lageplan sollten Sie sich rechtzeitig die folgenden Dokumente organisieren:

  • vollständige Baupläne inklusive einer Baubeschreibung
  • aktuelle Grundrisse
  • eine Wohnflächenberechnung
  • einen aktuellen Grundsteuerbescheid
  • Kaufverträge
  • Betriebskostenaufstellungen
  • Angaben zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Unterlagen für den Verkauf einer Wohnung

Möchten Sie eine Eigentumswohnung verkaufen, benötigen Sie weitere Unterlagen, zum Beispiel:

  • eine Teilungserklärung
  • die letzten zwei Hausgeldabrechnungen
  • einen aktuellen Wirtschaftsplan
  • die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Informationen zu Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Kopien aller Gebäudeversicherungen

Ist die Wohnung vermietet, sollte außerdem ein aktueller Mietvertrag vorliegen. Der Mietvertrag wird vom neuen Eigentümer übernommen. Möchte dieser die Wohnung selbst nutzen, kann er sich mithilfe des Mietvertrags frühzeitig über die vereinbarten Kündigungsfristen im Fall eines Eigenbedarfs informieren.

Der Energieausweis

Ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Beim Verkauf einer Wohnimmobilie benötigen Sie laut Gesetz einen Energieausweis, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Haben Sie im Laufe der letzten zehn Jahre energetische Veränderungen an Ihrer Immobilie vorgenommen (etwa einen Heizungsaustausch oder die Erneuerung der Fenster), muss der Ausweis neu erstellt werden. Viele Eigentümer warten zu lange, bis sie sich diesem Thema widmen. Dabei gilt: Bereits in den Immobilieninseraten müssen einige Informationen aus dem Energieausweis enthalten sein, und spätestens bei den Besichtigungsterminen müssen Sie Interessenten eine Kopie des Ausweises vorlegen. Auch ein gut sichtbarer Aushang, etwa im Eingangsbereich, ist dabei ausreichend.

Verkaufsunterlagen? Wir kümmern uns darum!

Die notwendigen Verkaufsunterlagen rechtzeitig zusammenzutragen, ist sehr zeitaufwendig und mitunter auch anstrengend. Uwe Blase und sein Team nehmen Ihnen diese lästige Aufgabe gerne ab. Wir sehen uns genau an, welche Dokumente Sie bereits besitzen und ob diese aktuell sind. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!