Die Begriffe Grundfläche, Nutzfläche und Wohnfläche spielen im Zusammenhang mit Immobilien eine große Rolle. Da die Unterschiede nicht offensichtlich sind, ist Verwirrung oft vorprogrammiert. Das Team von Uwe Blase Immobilien bringt Licht ins Dunkel und erklärt Ihnen nachfolgend, was mit den verschiedenen Begriffen gemeint ist.

Die Grundfläche

Die Grundfläche umfasst die gesamten Bodenflächen eines Gebäudes, zuzüglich des Treppenhauses (als Verkehrsfläche) und des Heizungsraums (als Funktionsfläche). Kurz und knapp lässt sich also sagen:

Grundfläche = Nutzfläche plus Verkehrsfläche plus Funktionsfläche

Viele Menschen denken, die Grundfläche meint nur die Umrissfläche des Gebäudes – also die Fläche, auf der das Gebäude Kontakt mit dem Boden hat. Das ist jedoch falsch, denn die Grundfläche umfasst auch die Bodenflächen der oberen Geschosse, und zwar sowohl überdachte als auch nicht überdachte Flächen (wie zum Beispiel Balkone). Die Grundfläche eines Gebäudes ergibt sich also aus sämtlichen Geschossflächen. Wie alle anderen Flächen wird auch sie in Quadratmetern angegeben.

Die Nutzfläche

Wie der Begriff vermuten lässt, bezieht sich die Nutzfläche auf alle nutzbaren Gebäudebereiche. Das Treppenhaus und der Heizungsraum zählen hier nicht dazu: Das Treppenhaus ist eine Verkehrsfläche, der Heizungsraum eine Funktionsfläche. Räume, die als Nutzfläche gelten, haben immer einen bestimmten Nutzen, müssen aber nicht zwangsläufig bewohnt werden. Zur Nutzfläche gehören neben den Wohnräumen:

  • Abstellräume (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung)
  • Keller
  • Dachboden
  • Balkone
  • Wintergärten

Die Wohnfläche

Als Wohnfläche werden die Flächen einer Immobilie bezeichnet, die tatsächlich dem Wohnen dienen. Der wesentliche Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche besteht also darin, ob die Flächen nur genutzt oder auch bewohnt werden können. Doch Vorsicht: Die Wohnfläche ist immer ein Teil der Nutzfläche – die Art der Nutzung ist hier das Wohnen. Welche Grundflächen als Wohnfläche gelten, ist in der Wohnflächenverordnung geregelt. Nicht zur Wohnfläche gehören zum Beispiel:

  • der Keller
  • Hauswirtschaftsräume
  • Vorratsräume
  • nicht ausgebaute Dachböden

Balkon und Terrasse können maximal zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Beträgt die Deckenhöhe eines Wohnraumes weniger als zwei Meter, wird er nur zu 50 Prozent angerechnet. Gleiches gilt für Schwimmbäder und unbeheizte Wintergärten.

Weitere Flächenbegriffe im Überblick

Neben der Grund-, Nutz- und Wohnfläche hält der Immobilien-Fachjargon noch weitere Begriffe bereit. Hier ein Überblick:

  • Verkehrsflächen: Treppenhaus, Flure
  • Funktionsflächen: Heizungsraum, Müllraum etc.

Die exakte Flächenberechnung ist vor allem für die Immobilienbewertung ausgesprochen wichtig. Sowohl Verkäufer als auch Kaufinteressenten sollten hier also nichts dem Zufall überlassen – das Team von Uwe Blase Immobilien berät Sie gerne!