Fast jeder zweite Nachlass enthält eine Immobilie. Erben sind mit der Situation häufig überfordert und haben viele offene Fragen. Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Immobilienerbschaft haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Soll ich das Erbe annehmen?

Als Erbe sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Insbesondere bei einer Immobilienerbschaft sollten Sie sich vorher sorgfältig erkundigen, ob die Immobilie womöglich noch mit einer Hypothek belastet ist. Aufschluss hierüber gibt Ihnen das Grundbuch. Nachdem Sie von der Erbschaft Kenntnis erlangt haben, haben Sie sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen – über einen Notar oder über das zuständige Amtsgericht. Nutzen Sie diesen Zeitraum, um den Verkehrswert der Immobilie ermitteln zu lassen, denn nur dann, wenn Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Erbschaft kennen, können Sie die richtigen Entscheidungen treffen.

Was soll ich mit meiner geerbten Immobilie machen?

Wenn Sie eine Immobilie in Castrop-Rauxel oder Umgebung geerbt und das Erbe angenommen haben, haben Sie mehrere Optionen:

  • Sie können die Immobilie selbst nutzen.
  • Sie können die Immobilie verkaufen.
  • Sie können die Immobilie vermieten.

1) Die Immobilie selbst nutzen

Welcher Weg der richtige für Sie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Immobilientyp, von der Größe sowie von Ihrer persönlichen Situation. Eine vierköpfige Familie wird sich in einer kleinen Seniorenwohnung kaum wohlfühlen, und auch ein stark sanierungsbedürftiges Haus ohne vernünftige Verkehrsanbindung ist nicht jedermanns Sache.

Passt die Immobilie in puncto Größe, Zustand, Ausstattung und Lage hingegen zu Ihren individuellen Wohnbedürfnissen, steht einer Eigennutzung nichts im Wege.

2) Die Immobilie vermieten

Die Nachfrage nach Wohnraum ist anhaltend hoch, vor allem in einer verkehrstechnisch so günstig gelegenen Ruhrgebietsstadt wie Castrop-Rauxel. Die Vermietung Ihrer geerbten Immobilie kann also eine lukrative Lösung sein – vorausgesetzt, das Haus oder die Wohnung eignet sich für die Vermietung. Außerdem sollten Sie bereit sein, in Zukunft die verantwortungsvolle Rolle eines Vermieters zu übernehmen. Viele Aufgaben kann Ihnen eine professionelle Hausverwaltung abnehmen – dennoch ist die Vermietung immer mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.

3) Die Immobilie verkaufen

Eine Eigennutzung ist ausgeschlossen, und auch die Vermietung kommt für Sie nicht infrage? Dann sollten Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen, denn Leerstand geht langfristig gesehen immer mit einem Wertverlust einher. Die Käufersuche überlassen Sie am besten erfahrenen Profis, damit Sie weder Zeit noch Geld verlieren.

Immobilie geerbt? Lassen Sie sich von Experten beraten!

Bei einer Immobilienerbschaft ist die Verunsicherung oftmals groß. Wir begleiten Sie mit viel Sachverstand und Einfühlungsvermögen durch diese herausfordernde Zeit und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. Kontaktieren Sie uns in unserem Büro in Castrop-Rauxel und lassen Sie sich individuell von unserem Expertenteam beraten!